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Verpassen Sie nicht die Frist: ISO 50001 wird Pflicht in 2025
Mit dem Inkrafttreten des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) am 18. November 2023 setzt die Bundesregierung einen wichtigen Schritt zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Unterstützung der deutschen Klimaziele. Besonders für Unternehmen mit hohem Energieverbrauch wird dieses Gesetz weitreichende Änderungen mit sich bringen. Ab dem Jahr 2025 wird es für viele Unternehmen verpflichtend, ein Energie- oder Umwelt-Management-System nach ISO 50001 oder EMAS einzuführen. In diesem Artikel erläutern wir die wesentlichen Anforderungen und was Unternehmen jetzt tun müssen, um fristgerecht zu handeln.
Energieeffizienzgesetz (EnEfG) – Was ist neu?
Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) legt für Unternehmen und Organisationen in Deutschland strikte Vorgaben zur Energieeffizienz fest. Ziel des Gesetzes ist es, sowohl den Primär- als auch den Endenergieverbrauch zu reduzieren und so zur Erreichung der nationalen Klimaziele beizutragen. Dabei sind insbesondere Unternehmen mit hohem Energieverbrauch betroffen.
Was fordert das EnEfG von Unternehmen?
Laut §8 EnEfG müssen Unternehmen, die in den letzten drei Jahren einen jährlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh erreicht haben, bis spätestens zum 18. Juli 2025 ein Energie- oder Umwelt-Management-System gemäß ISO 50001 oder EMAS einführen.
- ISO 50001: Diese Norm legt Anforderungen an ein Energiemanagementsystem fest, das Unternehmen dabei unterstützt, ihre Energieeffizienz systematisch zu steigern und ihre Energiekosten zu senken.
- EMAS: Das Eco-Management and Audit Scheme ist ein freiwilliges System, das Organisationen bei der Verbesserung ihrer Umweltleistung unterstützt.
Wer ist betroffen?
Unternehmen, die in den letzten drei Jahren im Durchschnitt mehr als 7,5 GWh an Endenergie verbraucht haben, sind verpflichtet, eines der beiden Systeme zu implementieren. Dazu gehören Unternehmen aus verschiedenen Sektoren wie Industrie, Produktion und Dienstleistung.
Die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) stellt hilfreiche Merkblätter zur Verfügung, die Unternehmen bei der Bestimmung ihres Gesamtenergieverbrauchs unterstützen.
Wichtige Anforderungen an Unternehmen mit hohem Energieverbrauch
Neben der Einführung eines Energiemanagementsystems müssen betroffene Unternehmen auch zusätzliche Anforderungen erfüllen. Diese beinhalten:
Erfassung von Energieflüssen: Unternehmen müssen die Zufuhr und Abgabe von Energie sowie Prozesstemperaturen und abwärmeführende Medien (mit entsprechenden Temperaturen, Wärmemengen und Inhaltsstoffen) dokumentieren.
Abwärmebewertung: Die Erfassung der technisch vermeidbaren und nicht vermeidbaren Abwärme ist erforderlich. Unternehmen müssen Maßnahmen zur Rückgewinnung und Nutzung dieser Abwärme prüfen.
Endenergieeinsparmaßnahmen: Unternehmen sind verpflichtet, technisch realisierbare Endenergieeinsparmaßnahmen zu identifizieren und darzustellen. Auch die Rückgewinnung und Nutzung von Abwärme muss berücksichtigt werden.
Wirtschaftlichkeitsbewertung: Die Wirtschaftlichkeit der identifizierten Maßnahmen muss gemäß DIN EN 17463 (Ausgabe Dezember 2021) bewertet werden.
Frist zur Umsetzung: Bis zum 18. Juli 2025
Die Frist zur Einführung des Energiemanagementsystems oder Umweltmanagementsystems endet am 18. Juli 2025. Unternehmen müssen spätestens zu diesem Zeitpunkt die entsprechenden Systeme implementiert haben und sicherstellen, dass alle relevanten Anforderungen erfüllt werden.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Die Einführung eines Energie- oder Umwelt-Management-Systems ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern bietet Unternehmen auch zahlreiche Vorteile. Durch die systematische Analyse und Verbesserung der Energieeffizienz können Energiekosten gesenkt, Ressourcen geschont und die CO2-Emissionen reduziert werden. Diese Maßnahmen tragen nicht nur zur Erreichung der Klimaziele bei, sondern verbessern auch die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit des Unternehmens.
Umsetzungspläne für End-Energie-Einsparmaßnahmen
Unternehmen, deren Gesamtendenergieverbrauch mehr als 2,5 GWh beträgt, sind zudem verpflichtet, Umsetzungspläne für wirtschaftliche Endenergieeinsparmaßnahmen zu erstellen und öffentlich zugänglich zu machen. Diese Pläne müssen konkrete Schritte und Zeitrahmen enthalten, um den Energieverbrauch langfristig zu reduzieren.
Wirtschaftliche und ökologische Vorteile
Die Einführung eines Energie-Management-Systems bringt nicht nur Vorteile für die Umwelt, sondern auch für das Unternehmen selbst. Die Umsetzung von Energieeinsparmaßnahmen kann zu erheblichen Kostenreduktionen führen. Besonders in Zeiten steigender Energiepreise ist eine effiziente Nutzung von Ressourcen entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens. Zudem profitieren Unternehmen, die aktiv zur Reduktion ihres Energieverbrauchs beitragen, von einem positiven Image als nachhaltiger Betrieb.
Fazit: Jetzt auf die Einführung des Energie-Management-Systems vorbereiten
Unternehmen, die mehr als 7,5 GWh an Energie verbrauchen, müssen bis spätestens zum 18. Juli 2025 ein Energie- oder Umwelt-Management-System gemäß ISO 50001 oder EMAS einführen. Dies ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern bietet auch erhebliche Chancen für die Optimierung des Energieverbrauchs, die Kostensenkung und die Steigerung der Nachhaltigkeit. Unternehmen sollten frühzeitig mit der Planung und Umsetzung beginnen, um die Anforderungen des Energieeffizienzgesetzes rechtzeitig zu erfüllen und von den Vorteilen eines effizienten Energiemanagements zu profitieren.
Nutzen Sie die Zeit bis zur Frist, um Ihr Unternehmen auf die neuen Anforderungen vorzubereiten und Ihre Energieeffizienz nachhaltig zu steigern.
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